Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen wir Sicherheitsdienstleistungen (Security) erbringen.

Diese AGB gelten für den Unternehmensbereich Security. Besondere Regeln für Sicherheitsleistungen sind in § 10 gesondert festgehalten.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Reber-Services, Inhaber S. Osmann, Schierholzstraße 27, 30655 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Sicherheitsdienstleistungen (Security).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Text- oder Schriftform annimmt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt und der Auftraggeber dies nicht unverzüglich zurückweist.

(4) Grundlage der Kalkulation sind die vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Objekt, Umfang und Rahmenbedingungen. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angepasstes Angebot vorzulegen; der Auftraggeber wird vor Ausführung der Mehrleistung informiert.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art, Umfang, Ort und Zeitraum der Leistung ergeben sich aus dem Angebot und dem gegebenenfalls beigefügten Leistungsverzeichnis.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages geeignete Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt in diesem Fall Vertragspartner und haftet für die Auswahl und Überwachung.

(3) Im Sicherheitsbereich werden ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die die nach § 34a GewO erforderliche Qualifikation besitzen und im Bewacherregister eingetragen sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden, soweit anwendbar, im Angebot gesondert ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei wiederkehrenden Leistungen wird monatlich zum Monatsende abgerechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer kann bei Erstaufträgen sowie bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent des Auftragswertes verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt ungehindert erbracht werden kann. Dazu gehören insbesondere der Zugang zum Objekt, Stellflächen für Fahrzeuge, funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse sowie die Benennung eines Ansprechpartners.

(2) Der Auftraggeber informiert über besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen, Alarmanlagen und betriebsinterne Regelungen.

(3) Entstehen dem Auftragnehmer durch unterlassene Mitwirkung Wartezeiten oder Mehraufwand, sind diese nach den vereinbarten Stundensätzen zu vergüten.

§ 6 Termine und Verzug

(1) Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

(2) Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – etwa Verkehrsereignisse, Wetterlagen, behördliche Anordnungen oder Krankheit –, nicht gehalten werden, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.

(3) Im Winterdienst gilt die Räum- und Streupflicht innerhalb der gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Zeitfenster. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen kann es zu Verzögerungen kommen; der Auftragnehmer arbeitet die Objekte in diesem Fall in der vereinbarten Prioritätenfolge ab.

§ 7 Stornierung und Absage

(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei absagen.

(2) Bei späterer Absage werden 30 Prozent des vereinbarten Preises als pauschaler Ausfallbetrag berechnet, bei Absage am Leistungstag 50 Prozent. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bei Veranstaltungsschutz und Personaleinsätzen mit Dienstplanbindung gelten abweichend die im Angebot genannten Fristen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelanzeige

(1) Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Ausführung anzuzeigen, damit eine Nachbesserung sinnvoll möglich ist.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unverändert.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der für das Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO in Verbindung mit § 14 BewachV vorgeschriebenen Deckungssummen. Auf Wunsch wird ein Nachweis vorgelegt.

(4) Eine Haftung für Schäden, die auf unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, ist ausgeschlossen.

§ 10 Besondere Bedingungen für Sicherheitsleistungen

(1) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Bewachungsleistung, nicht den Erfolg der Verhinderung jedweder Schäden. Sicherheitsdienstleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB.

(2) Die eingesetzten Mitarbeiter handeln ausschließlich im Rahmen der Jedermannsrechte sowie der übertragenen Hausrechtsbefugnisse. Hoheitliche Befugnisse bestehen nicht.

(3) Über besondere Vorkommnisse wird ein Bericht erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

(4) Schlüssel und Zugangsmittel werden dokumentiert übergeben und ausschließlich zweckgebunden verwendet.

§ 11 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen, sofern nicht anders vereinbart, zwölf Monate und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beigefügt wird.

Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 13 Datenschutz und Verschwiegenheit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über betriebliche Interna, Schließsysteme, Alarmanlagen und Sicherheitskonzepte Stillschweigen zu bewahren – auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hannover.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

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